Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Karibik Survival Experience


1.)                  Einleitung

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

im Folgenden wirst du von uns mit „du“ angesprochen. Die Philipp Davis Survivalschule, als Vertragspartner und im Weiteren „uns“, oder „wir“, verwendet im folgenden Text, damit es einfacher zu lesen ist, sowohl für männliche als auch weibliche und diverse Teilnehmer in der Schriftsprache die männliche Form.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten speziell für die Karibik Survival Experience und sind gemeinsam mit Ausschreibung auf unserer Webseite Bestandteil des geschlossenen Kursvertrages zwischen dir und uns. Neben den AGB sind insbesondere die genannten Anforderungen und Risiken in der Kursausschreibung Bestandteil des Kursvertrages, insoweit es um deine persönlichen mentalen und physischen Befähigungen für diesen besonderen Kurs geht. Der Kursausschreibung auf unserer Website und den finalen Informationen, die du gesondert von uns erhalten wirst, kannst du auch entnehmen, inwieweit es unsere Aufgabe ist, die dort beschriebenen Leistungen so zu erbringen, wie es die Verhältnisse vor Ort zulassen. Bitte lies dir alle bereitgestellten Informationen aufmerksam durch! Solltest du zu bestimmten Punkten Fragen haben, kannst du dich jederzeit bei uns melden.

2.)           Kursvertrag

Der Vertrag zwischen dir als Teilnehmer und uns kommt zustande, wenn wir dir aufgrund der gründlichen Besprechung aller wichtigen Aspekte und der Einschätzung deiner Motivation und Eignung die Teilnahme anbieten und du dieses Angebot annimmst. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, den Kursvertrag einseitig aufzulösen, sofern wir die Teilnahmegebühr zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in voller Höhe erhalten haben, oder anderweitige Zweifel an der Eignung für den Kurs entstehen (vergleiche dazu Punkte 8 & 9).

3.)                  Gegebenheiten vor Ort

Die Karibik Survival Experience ist in vielerlei Hinsicht eine neue Erfahrung. Dazu gehört auch, dass sich in den Ländern der Karibik Standards signifikant von den aus Deutschland gewohnten unterscheiden. Dies betrifft in besonderen Massen die Hygiene-, Sicherheits- und Lebensmittelstandards, sowie Maßstäbe, die wir aus Deutschland gewohnt sind in Bezug auf Verkehrsmittel, Unterkünfte, Essen, Toiletten, Straßenzustände, allgemeine Sicherheitseinrichtungen, medizinische- oder auch Notfallversorgung. Das erfordert Verständnis, Einfühlungsvermögen, Vorsicht und birgt in vielen Fällen Risiken, deren Vermeidung eine besondere Umsicht erfordert und für die jeder selbst verantwortlich sein muss.

Nicht alle Gefahren können von uns im Vorfeld benannt werden, dennoch sind wir bemüht, auf die wichtigsten der uns bekannten Risiken in der Kursausschreibung hinzuweisen.

4.)                  Kurs Anmeldung und Teilnahme

Wir sind kein Reiseveranstalter und bieten daher keine Reise im üblichen Sinne an. Die Karibik Survival Experience ist ein Outdoor und Survival Kurs, der auf einer unbewohnten karibischen Insel stattfinden wird. Die Anreise zum Kursort, gegebenenfalls notwendige Zwischenübernachtungen und Transfers sind in Eigenregie zu organisieren und zu buchen und in keinem Fall Bestandteil unserer Leistung. Die jeweils gültigen Anmelde- und Teilnahmebedingungen, inbegriffenen und ausgeschlossenen Leistungen, Beginn und Dauer des Kurses, Treffpunkt, sowie die erforderlichen physischen und mentalen Befähigungen und speziellen Risiken sind auf der Webseite unter der Kursbeschreibung einzusehen und gelten als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

5.)                  Kursgebühren & Bezahlung

Die Kursgebühren sind der entsprechenden Webseite zu entnehmen.

Für die verbindliche Kursbuchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Kursgebühr erforderlich. Die restlichen Gebühren sind spätestens 30 Tage vor Kursbeginn zu überweisen.

6.)                  Leistungsänderungen vor Ort

a.        Die Insel

Wir behalten uns vor eine für die Kursdurchführung geeignete, unbewohnte Insel zu bestimmen und gegeben Falls auch kurzfristig auf eine andere unbewohnte Insel auszuweichen, sollte dies zur leistungsgemäßen Durchführung des Kurses sinnvoll oder notwendig sein.

b.        Die Umstellung von Reisetagen

Da wir auf einer unbewohnten Insel den Kurs durchführen werden, sind wir auf gute Wetterfenster für das Übersetzten von der Hauptinsel aus angewiesen. Da im Sommer jederzeit mit heftigen Gewittern, tropischen Stürmen oder auch Hurricanes gerechnet werden muss, behalten wir uns auch kurzfristige Änderungen der Aufenthaltszeit auf der Kurs-Insel vor, sofern dies aus gebotener Sicherheit für Leib und Leben geboten ist.

7.)      Ausfall von Kursleiter oder Trainern

Leider sind auch wir nicht vor allem Unbill geschützt und es kann passieren, dass sich unser Kursleiter oder ein Trainer vor Antritt der Reise verletzt oder deren Teilnahme durch äußere Umstände verhindert wird. In diesem Falle halten wir es uns offen den Kurs dennoch anzubieten, sofern wir adäquaten Ersatz finden können.

8.)                  Mitwirkung der Teilnehmer

Im gesamten Verlauf des Kurses wird von Dir als Teilnehmer erwartet, dass Du dich bei allen anfallenden Arbeiten, insbesondere bei der Essensbeschaffung (z.B. Sammeln von Obst und Kräutern, Fische fangen, etc.) und Essenszubereitung, Abwasch, Auf- und Abbau der Unterkünfte, Feuerholz sammeln, oder ähnlichem engagierst und einbringst. Dies gilt in besonderem Maße, wenn ein Anderer Hilfe benötigt und eventuell allein bestimmte Aufgaben nicht oder nicht mehr erledigen kann. Wir sitzen alle im selben Boot und müssen gemeinsam in dieselbe Richtung rudern. Nur so kommen wir ans Ziel.

Grundsätzlich ist für die Karibik Survival Experience ein respektvoller Umgang Miteinander und ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft Voraussetzung für deine Teilnahme und deine Eignung als Teilnehmer. Hierzu zählt auch, den Anweisungen der Trainer und der Kursleitung jederzeit in vollem Umfang Folge zu leisten. Die Trainer sind Experten auf ihrem Gebiet und wissen die jeweiligen Situationen am besten einzuschätzen.

9.)                  Verletzung der Mitwirkungspflichten

Kommt ein Teilnehmer trotz deutlicher Aufforderung seiner Mitwirkungspflichten nicht nach, verhält sich wiederholt respektlos gegenüber anderen, oder widersetzt sich Anweisungen der Kursleitung, Trainer oder lokalen Guides, so verhält er sich vertragswidrig. In solchen Fällen muss der Teilnehmer damit rechnen, dass die Philipp Davis Survivalschule den Vertrag kündigt, den Teilnehmer vom Kurs ausschließt, den weiteren Aufenthalt auf der Insel untersagt und die gesamten Kursgebühren einbehält. Für die dann für die erforderliche Bergung von der Insel anfallenden Kosten, sowie für alle weitern Aufwendungen, die wegen der vorzeitigen Rückreise anfallen, ist in jedem Fall der Teilnehmer selbst verantwortlich und muss in vollem Umfang selbst dafür aufkommen.

10.)               Rücktritt durch den Teilnehmer

Als Teilnehmer kannst du jederzeit vor Beginn des Kurses von diesem zurücktreten. Hierzu benötigt es eines schriftlichen Wiederrufes als formlose E-Mail an uns. Da wir für unsere Kooperationspartner vor Ort Vorauszahlungen für jeden Teilnehmer leisten müssen, können wir dir nicht den gesamten Kursbetrag erstatten.

Der Einbehalt staffelt sich für dich wie folgt:

-          Bis 6 Monate vor Kursbeginn: 10% des Kurspreises

-          6 - 3 Monate vor Kursbeginn: 25% des Kurspreises

-          3 Monate bis 30 Tage vor Kursbeginn: 50% des Kurspreises

-          29. bis 5. Tag vor Kursbeginn: 80% des Kurspreises

-          ab 4. Tag vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% des Kurspreises

Nichterscheinen bedeutet, dass du vor Ort nicht rechtzeitig genug eintriffst, um gemeinsam mit allen Teilnehmern in den Kurs zu starten. Leider können wir auf Nachzügler nicht warten, da wir mit dem Übersetzten auf die einsame Insel unseren Kurs beginnen und hier an lokale Absprachen gebunden sind.

TIPP: Plane daher genügend Pufferzeit ein (2-3 Tage zwischen Ankunft und Start des Kurses), damit du in jedem Fall rechtzeitig vor Ort sein kannst und im besten Fall dich bereits etwas hast akklimatisieren können.

11.)         Vertretung

Selbstverständlich kannst du für eine entsprechende Vertretung sorgen, die an deiner Statt den Kurs antritt. Wir können dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn diese den besonderen Kurserfordernissen nicht zu genügen scheint, oder wenn deren Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Auch wenn wir der von dir vorgeschlagenen Vertretungsperson die Kurszusage geben, bist du gemeinsam mit deiner Vertretungsperson gesamtschuldnerisch für die noch ausstehenden Kursgebühren verantwortlich.

12.)         Kündigung wegen höherer Gewalt

Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, welches bei Vertragsschluss nicht absehbar war und gefährdet dieses Ereignis den sicheren Kursablauf oder fallen Personen aus, ohne die eine sichere Durchführung zweifelhaft ist, können wir jederzeit von dem Vertrag mit dir zurücktreten. Das gleiche Recht steht dir zu. Dabei liegt es im Ermessen der Philipp Davis Survivalschule, ob der Teilnahmebeitrag vollumfänglich oder anteilig erstattet wird. Mehrkosten für Rückreise und zusätzliche Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung sind dann in jedem Fall vom Teilnehmer zu tragen. Dies gilt während der gesamten Dauer des Kurses, wobei der Einschätzung von uns und der örtlichen Guides, welche mit den Gegebenheiten vor Ort am besten vertraut sind, besonderes Gewicht zukommt.

TIPP: Wir empfehlen an dieser Stelle eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen, damit diese möglichen Kosten entsprechend abgedeckt sind.

13.)         Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Bewerben sich zu wenige qualifizierte Teilnehmer können wir wegen zu geringer Teilnehmerzahl den Kurs absagen. Wir werden dir spätestens am 30. Tag vor Kursbeginn einen gegeben Falls erforderlichen Rücktritt vom Kursvertrag erklären. Sollte bereits früher absehbar sein, dass sich zu wenig qualifizierte Personen beworben haben, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wenn von unserer Seite der Rücktritt aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl erklärt werden muss, besteht keine weiter Zahlungsverpflichtung seitens der Teilnehmer und wir werden dir bereits gezahlte Kursgebühren umgehend zurückerstatten.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.

14.)         Sonderkosten

Neben der Kursgebühr fallen weitere Kosten für den Teilnehmer an, insbesondere für die Anreise in die Karibik, den Transfer vom Flughafen zum Startort des Kurses auf der Hauptinsel, gegebenenfalls erforderliche Übernachtungen (siehe hierzu auch den Tipp unter Punkt 10) und Verpflegung. Diese Notwendigkeiten sind nicht im Leistungsumfang des Kurses enthalten und vom Teilnehmer in Eigenregie zu organisieren und die Kosten hierfür selbst zu tragen.

Wenn gewünscht, dann helfen wir gerne mit Tipps und Informationen weiter, die deine Reiseplanung sehr erleichtern können. Sprich uns hierzu einfach an.

15.)         Haftungsausschluss und Verjährung

Die Teilnahme an unserer Karibik Survival Experience ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Unsere Karibik Survival Experience ist sorgfältig geplant und vorbereitet, dennoch ist die Haftung der Philipp Davis Survivalschule beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Philipp Davis Survivalschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Philipp Davis Survivalschule beruhen.

Die Philipp Davis Survivalschule haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände (Verlust, Diebstahl) oder Beschädigungen am Eigentum der Teilnehmer.

Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen

Ansprüche, die von dir nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder deiner Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (insbesondere Leistungsträger, Guides u. ä.) beruhen, gestellt werden könnten, verjähren nach einem Jahr. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der zuvor Genannten beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Kursendes folgt. Fällt das Ende der Verjährung auf ein Wochenende oder einen am Gerichtsstand allgemein anerkannten Feiertag, so ist das Ende der darauffolgende nächste normale Arbeitstag.

16.)         Ausrüstungsnutzung

Wir stellen alle erforderliche Ausrüstung, die für einen sicheren und erfolgreichen Kurs erforderlich ist, zur Verfügung. Solltest du unser Equipment teilweise oder gänzlich nicht nutzen, weil du lieber deine eigene Ausrüstung verwenden möchtest, so stellt dies keinen Grund zur Minderung der Kursgebühr dar.

Soweit persönliche Ausrüstungsgegenstände, wie z.B. festes Schuhwerk, Schlafsack, Sonnenschutz, etc. erforderlich sind, weisen wir darauf in einer gesonderten Informationsmitteilung hin.

17.)         Datenschutz und Bildrechte

Die Rechte für die Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial, das während der Veranstaltung produziert wird (Fotos, Videos, Tonmitschnitte, oder ähnliches), werden von dir als Teilnehmer auf uns als Veranstalter zeitlich unbegrenzt übertragen. Produziertes Material darf von uns zur Illustration und zu Werbezwecken in Printmedien, den sozialen Netzwerken und anderen Plattformen und Medien, insbesondere Film, Rundfunk und Fernsehen, die der Bekanntmachung und Bewerbung der Philipp Davis Survivalschule dienlich sind, publiziert und verwendet werden. Mit der Annahme des Kursvertrages stimmst du dieser Übertragung der Rechte an die Philipp Davis Survivalschule ausdrücklich zu. Im Gegenzug versichern wir, dass wir bemüht sind, weder kompromittierendes noch sonst irgendwie anstößiges Material zu veröffentlichen. Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit von Dir für die Zukunft widerrufen werden. Das hat zur Folge, dass zukünftig keine weitere Bild- und Videoanfertigung und Veröffentlichung deiner Person erfolgen darf. Die zurückliegende Fertigung und Veröffentlichung bleibt aber rechtmäßig und davon unberührt.

18.)         Gewerbliche Nutzung

Jeglicher während der Karibik Survival Experience produzierte „Content“, also Texte wie Interviews, Erfahrungsberichte oder Ähnlichem, Bildern und Videos/Filmaufnahmen, die sich auf den Kurs oder die damit in Zusammenhang stehenden Personen oder Aktivitäten während des Kurses, beziehen, sowie alle Arten von Ton-, Film, oder Videomaterial dürfen nur in Absprache mit uns gewerblich genutzt werden. Der „Content“ wird als „gewerblicher Content“ eingestuft, sofern der Influencer / die Person, die den Content nutzen möchte, eine Reichweite von mehr als 2.500 Personen in sozialen oder klassischen Medien aufweist.

 

Das Vermarkten, sowie der Verkauf von Jeglichem während des Kurses produzierten „Content“ an Dritte ist nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erlaubnis von uns erforderlich. Als Content wird hierbei sowohl zu produziertem Inhalt in Form von Text, Bildern oder Videos, als auch zu Erfahrungsberichten (z.B. Interviews) Bezug genommen.

 

19.)         Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel

Auf das Rechtsverhältnis zwischen dir als Teilnehmer an der Karibik Survival Experience und uns, der Philipp Davis Survivalschule, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Sitz der Philipp Davis Survivalschule.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.