Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Philipp Davis Survivalschule 

 

§1 Vertragsabschluss

(1)   Die Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgt über das Anmeldeformular auf unserer Homepage. Eine Anmeldung durch Minderjährige ist nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter möglich. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch die Philipp Davis Survivalschule zustande.

(2)   Exklusive-Kurse können zwischen dem Teilnehmer und der Philipp Davis Survivalschule individuell vereinbart werden.

(3)   Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftform.


§2 Kursgebühren
Die Kursgebühren sind nach Erhalt der Vertragsbestätigung sofort fällig und an die Philipp Davis Survivalschule zu zahlen.


§3 Gutscheine

(1)   Gutscheine können bei der Philipp Davis Survivalschule erworben werden. Die Gutscheine werden bei Buchung eines Kurses auf die Kursgebühr angerechnet. Eine Erstattung oder Auszahlung nicht möglich.

(2)   Ansprüche aus ausgegebenen Gutscheinen verjähren innerhalb von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

(3)    Gutscheine sind Übertragbar

 

§4 Teilnahme am Kurs

(1)   Die Teilnahme am Kurs ist freiwillig. Der Kursinhalt kann variieren. Gründe hierfür können jahreszeitliche und witterungsbedingte Änderungen sein. Die Philipp Davis Survivalschule behält sich vor, den Inhalt der Kurse entsprechend zu ändern.

(2)   Die in den Kursen gezeigten Inhalte, Informationen, Techniken, etc. sind ausschließlich für Notfälle und Notsituationen geeignet. Die Nachahmung, das Ausprobieren und das Anwenden der gezeigten / dargestellten Inhalte, Informationen oder Techniken bedarf ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und geschieht auf eigene Gefahr.

(3)   Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass ihm keine Krankheiten bekannt sind, die einer Teilnahme am Kurs entgegenstehen. Sofern Bedenken bestehen, ist eine Teilnahme erst nach ärztlicher Untersuchung möglich. Auf Verlangen der Philipp Davis Survivalschule ist der Teilnehmer verpflichtet, ein Attest vorzulegen, aus der sich die Eignung zur Teilnahme an dem gebuchten Kurs ergibt. Kommt es aufgrund körperlicher Beeinträchtigung zu einem vorzeitigen Abbruch der Kursteilnahme, wird die Teilnehmergebühr nicht erstattet.

 

§5 Versicherungen

Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Philipp Daivs Survivalschule schließt für den Teilnehmer keine Unfallversicherungen ab.

 

 

§5 Rücktritt durch den Teilnehmer 
Als Teilnehmer kannst du jederzeit vor Beginn des Abenteuers von der Reise zurücktreten. Unabhängig von deinem Rücktrittsgrund empfehlen wir dir, den Rücktritt schriftlich einzureichen. Da wir für unsere Partner vor Ort Vorauszahlungen für jeden Teilnehmer tätigen, können wir nicht deinen Gesamtbetrag erstatten, sondern müssen pauschale Gebühren erheben, gestaffelt nach dem Zeitpunkt deines Rücktritts im Verhältnis zur verbleibenden Zeit zum Beginn der Reise.

Der Betrag, den wir einbehalten müssten, staffelt sich wie folgt, falls nicht höhere Kosten unsererseits für den Einkauf der Leistungen vor Ort im Einzelfall höhere Stornogebühren erfordern. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs deiner Rücktrittserklärung bei uns wie folgt berechnet:

- 1 Jahr bis 9 Monate vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises 

- ab 9 bis 6 Monate vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises 

- ab 6 Monate bis 3 Monate vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises 

- ab 3 Monate bis 60 Tage vor Reiseantritt:  70 % des Reisepreises 

- ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises

- ab 29. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises

- ab 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt (“No Show”) bzw. bei Rücktritt am Tag des Reiseantritts: 95 % des Reisepreises.

„No Show“ bedeutet, dass du nicht rechtzeitig am Ort des Reisebeginns eintriffst, sei es aus Zufall oder aufgrund zu engen Zeitfensters oder fehlenden Zeitpuffers (s. oben). Der Rest der Gruppe hat aufgrund des streng getakteten Zeitplans leider keine Möglichkeit auf dich zu warten. Als Teilnehmer solltest du dich also um eine rechtzeitige Anreise und ausreichenden Zeitpuffer kümmern, um solche Konsequenzen zu umgehen.

Ein Tipp: Auch wegen der Akklimatisierung und dem eventuellen Verlust des aufgegebenen Gepäcks ist eine früh geplante Anreise zu empfehlen! Plane am besten drei Tage Puffer vor Reisebeginn ein.

9 Kündigung wegen höherer Gewalt

Bei Vorliegen aufgrund bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt, insbesondere wenn sie die Reise erheblich gefährdet oder Personen ausfallen, ohne die eine sichere Durchführung zweifelhaft ist, kann Wandermut jederzeit von dem Vertrag mit dir zurücktreten. Das gleiche Recht steht dir zu. Dabei liegt es im Ermessen von Wandermut, ob der Teilnahmebeitrag erstattet oder eine Gutschrift für eine Wiederholung oder wahlweise ein anderes Abenteuer erstellt wird. In der Regel wird die Tour auf den gleichen Zeitraum im Folgejahr verschoben. Mehrkosten für Rückreise und zusätzliche Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung sind dann vom Teilnehmer zu tragen. Wir empfehlen an dieser Stelle eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Dies gilt während der gesamten Dauer der Reise, wobei der Einschätzung von uns und der örtlichen Guides, welche mit den Gegebenheiten vor Ort am besten vertraut sind, besonderes Gewicht zukommt.  

§7 Ausschluss eines Teilnehmers

Die Philipp Davis Survivalschule ist berechtigt, einen Teilnehmer von dem Kurs auszuschließen und damit den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer den Anweisung des Kursleiters nicht Folge leistet oder Drogen (auch Alkohol) konsumiert und hierdurch eine Fortführung des Kurses der Philipp Daivs Survivalschule nicht zugemutet werden kann. Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

 

§8 Haftungsauschluss

(1)   Die Teilnahme an den Kursen der Philipp Davis Survivalschule erfolgt auf eigene Gefahr. Die Philipp Davis Survivalschule haftet jedoch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmer, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Philipp Davis Survivalschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

(2)   Die Philipp Davis Survivalschule haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände (Verlust,Diebstahl) oder Beschädigungen am Eigentum der Teilnehmer. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Philipp Davis Survivalschule beruhen.

(3)   Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen

 

§9 Gesetzliche Bestimmungen

Philipp Davis Survivalschule beachtet bei der Durchführung der Kurse die gesetzlichen Bestimmungen wie das Jagd- und Fischereigesetz sowie die Tier- und Naturschutzgesetze.

 

§10 Bildrecht

Die Rechte für die Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial, dass vom der Philipp Davis Survivalschule während der Veranstaltung produziert wird (Fotos, Videos, Tonmitschnitte), werden vom Teilnehmer auf den Veranstalter übertragen. Produziertes Material darf vom Veranstalter zur Illustration und zu Werbezwecken publiziert und verwendet werden. Gleichzeitig werden vom Teilnehmer alle Nutzungsrechte an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild- und Tonmaterial ohne zeitliche Beschränkung an den Veranstalter übertragen. Sämtliche Ansprüche des Kursteilnehmers sind abgegolten. 

 

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Schemmerberg Stand 01.01.2020