Philipp Davis Outdoor & Survivalschule


AGBs Allgemeine Geschäftsbedingung


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Philipp Davis Survivalschule 

 

§1 Vertragsabschluss

(1)   Die Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgt über das Anmeldeformular auf unserer Homepage. Eine Anmeldung durch Minderjährige ist nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter möglich. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch die Philipp Davis Survivalschule zustande.

(2)   Exklusive-Kurse können zwischen dem Teilnehmer und der Philipp Davis Survivalschule individuell vereinbart werden.

(3)   Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftform.


§2 Kursgebühren
Die Kursgebühren sind nach Erhalt der Vertragsbestätigung sofort fällig und an die Philipp Davis Survivalschule zu zahlen.


§3 Gutscheine

(1)   Gutscheine können bei der Philipp Davis Survivalschule erworben werden. Die Gutscheine werden bei Buchung eines Kurses auf die Kursgebühr angerechnet. Eine Erstattung oder Auszahlung nicht möglich.

(2)   Ansprüche aus ausgegebenen Gutscheinen verjähren innerhalb von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

(3)    Gutscheine sind Übertragbar

 

§4 Teilnahme am Kurs

(1)   Die Teilnahme am Kurs ist freiwillig. Der Kursinhalt kann variieren. Gründe hierfür können jahreszeitliche und witterungsbedingte Änderungen sein. Die Philipp Davis Survivalschule behält sich vor, den Inhalt der Kurse entsprechend zu ändern.

(2)   Die in den Kursen gezeigten Inhalte, Informationen, Techniken, etc. sind ausschließlich für Notfälle und Notsituationen geeignet. Die Nachahmung, das Ausprobieren und das Anwenden der gezeigten / dargestellten Inhalte, Informationen oder Techniken bedarf ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und geschieht auf eigene Gefahr.

(3)   Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass ihm keine Krankheiten bekannt sind, die einer Teilnahme am Kurs entgegenstehen. Sofern Bedenken bestehen, ist eine Teilnahme erst nach ärztlicher Untersuchung möglich. Auf Verlangen der Philipp Davis Survivalschule ist der Teilnehmer verpflichtet, ein Attest vorzulegen, aus der sich die Eignung zur Teilnahme an dem gebuchten Kurs ergibt. Kommt es aufgrund körperlicher Beeinträchtigung zu einem vorzeitigen Abbruch der Kursteilnahme, wird die Teilnehmergebühr nicht erstattet.

 

§5 Versicherungen

Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Philipp Daivs Survivalschule schließt für den Teilnehmer keine Unfallversicherungen ab.

 

§6 Rücktritt

(1)   Im Falle des Rücktritts des Teilnehmers bis 21 Tage vor Beginn des Kurses erstattet die Philipp Davis Survivalschule die Kursgebühr abzüglich eines Betrages von 25,00€ an den Teilnehmer zurück. Bei einem Rücktritt zwischen dem 21. Und dem 7. Tag vor Beginn des Kurses erstattet die Philipp Davis Survivalschule die Kursgebühr in Höhe von 50%des Kurspreises an den Teilnehmer zurück. Der Teilnehmer wird ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die Umbuchung auf einen anderen Kurs ist nur mit Zustimmung der Philipp Davis Survivalschule möglich.

(2)   Die Philipp Davis Survivalschule ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Kurses aufgrund von Umständen unmöglich wird, die von der Philipp Davis Survivalschule nicht zu vertreten sind, insbesondere

          Wenn eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

          Bei Erkrankung des Kursleiters.

          Witterungsverhältnissen, bei welchen die Durchführung des Kurses gefährlich erscheint

          Aufgrund höhere Gewalt .

 

§7 Ausschluss eines Teilnehmers

Die Philipp Davis Survivalschule ist berechtigt, einen Teilnehmer von dem Kurs auszuschließen und damit den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer den Anweisung des Kursleiters nicht Folge leistet oder Drogen (auch Alkohol) konsumiert und hierdurch eine Fortführung des Kurses der Philipp Daivs Survivalschule nicht zugemutet werden kann. Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

 

§8 Haftungsauschluss

(1)   Die Teilnahme an den Kursen der Philipp Davis Survivalschule erfolgt auf eigene Gefahr. Die Philipp Davis Survivalschule haftet jedoch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmer, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Philipp Davis Survivalschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

(2)   Die Philipp Davis Survivalschule haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände (Verlust,Diebstahl) oder Beschädigungen am Eigentum der Teilnehmer. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Philipp Davis Survivalschule beruhen.

(3)   Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen

 

§9 Gesetzliche Bestimmungen

Philipp Davis Survivalschule beachtet bei der Durchführung der Kurse die gesetzlichen Bestimmungen wie das Jagd- und Fischereigesetz sowie die Tier- und Naturschutzgesetze.

 

§10 Bildrecht

Die Rechte für die Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial, das von der Philipp Davis Survivalschule während der Veranstaltung produziert wird (Fotos, Videos, Tonmitschnitte), werden vom Teilnehmer auf den Veranstalter übertragen. Produziertes Material darf vom Veranstalter zur Illustration und zu Werbezwecken publiziert und verwendet werden. Gleichzeitig werden vom Teilnehmer alle Nutzungsrechte an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild- und Tonmaterial ohne zeitliche Beschränkung an den Veranstalter übertragen. Sämtliche Ansprüche des Kursteilnehmers sind abgegolten. 

 

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Schemmerberg Stand 01.01.2020